Vor einer geplanten adipositaschirurgischen Maßnahme werden häufig psychologische Stellungnahmen / Gutachten von der Krankenkasse zur Überprüfung der Kostenübernahme benötigt. Die Kosten für eine schriftliche gutachterliche Stellungnahme werden i. d. Regel von gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen und müssen daher privat gezahlt werden. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Kosten für das Erstgespräch, sowie die Diagnostik werden auch von gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Nach Abschluss der Diagnostik wird das schriftliche Gutachten zeitnah erstellt und übermittelt. Sollte es hinsichtlich der Befürwortung einer Operation Bedenken geben (sog. Kontraindikationen), so werde ich den weiteren Ablauf / weitere Behandlungsmöglichkeiten ausführlich mit Ihnen besprechen.
Allen Patienten, die für eine Operation begutachtet wurden, biete ich Nachsorge in meiner Praxis an. Bei Bedarf kann eine psychotherapeutische Behandlung eingeleitet werden. Die Nachsorge wird von gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bei Privatpatienten wird über GOÄ abgerechnet. Diese Gebührenordnung gilt auch für Selbstzahler.